Das Reglement


1. Organisation

Ausrichter der OCC Küstentrophy, die vom 10.-12. Mai 2012 stattfindet, ist OCC Assekuranzkontor GmbH - in Zusammenarbeit mit dem Travemünder Automobilsport-Club e.V. im ADAC.

Adresse des Veranstalters (Rallyebüro bis 9.05.12):
OCC
Wielandstraße 14 b
D-23558 Lübeck
Telefon: +49 451 871840
Telefax: +49 451 8132038
E-Mail: zeising@occ.eu

Adresse des Rallyebüros (vom 10.-12.05.12):
Yachthafenresidenz Hohe Düne
Am Yachthafen 1
18119 Rostock-Warnemünde
Telefon: +49 (0)381 / 50 40 - 0
Telefax: +49 (0)381 / 50 40 - 60 99
E-Mail: info@yhd.de
Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung und evtl. zu erlassende Bulletins, der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung) durchgeführt.

2. Charakteristik

Die OCC Küstentrophy ist eine Rallye für historische Automobile und wird als klassische Wertungsfahrt durchgeführt. Sie erstreckt sich über 2 Tage mit einer Streckenlänge von ca. 425 km. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Neutralisationen, usw. werden durch die Kontrollkarten und das Streckenbuch (Roadbook) vorgeschrieben. Im Roadbook sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann (Kreuzungszeichen, Kartenausschnitte, usw.). Es werden keine Orientierungsaufgaben gestellt. Eigenes Kartenmaterial ist nicht erforderlich.

3. Zugelassene Fahrzeuge

Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für die Bundesrepublik Deutschland entspricht. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimerkennzeichen (rot - 07er Nummer). Die Fahrzeuge müssen den nachfolgend aufgeführten Zeiträumen entsprechen.

Klasse B Baujahre    -  31.12.1930
Klasse C Baujahre 01.01.1931  -  31.12.1946
Klasse D Baujahre 01.01.1947  -  01.12.1960
Klasse E Baujahre 01.01.1961  -  31.12.1971
Klasse F Baujahre 01.01.1972  -  31.12.1979
Klasse G Baujahre 01.01.1980  -  31.12.1987

Der Veranstalter kann Klassen zusammenlegen oder weitere Unterteilungen vornehmen. Das wird ggf. in einem Bulletin bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden. Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Für jede Fahrzeugklasse wird ein gesondertes Ergebnis erstellt.

4. Nennungsformulare - Nennungen

Jede Person, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das beiliegende Nennungsformular - ordnungsgemäß ausgefüllt - so absenden, dass es bis zum Nennungsschluss am 31.03.12 vorliegt.
Nennungsschluss für Frühbucher mit entsprechendem Rabatt von € 150,00 ist der 31.1.2012.
Die Angaben über den 2. Fahrer können bis 14. April 2012 (Redaktionsschluss für das Programmheft) oder bei der Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Dem Nennungsformular ist bitte ein Foto des Fahrzeuges beizufügen. Durch Unterzeichnung des Nennformulars unterwerfen sich alle Fahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung.

Mannschaftsnennungen
Mannschaften, bestehend aus 3-5 Teams, können bis zum 11.05.12, 09.00 Uhr, benannt werden. Ein Fahrzeug kann für jeweils nur eine Mannschaft genannt werden.

5. Nenngeld

Das Nenngeld ist wie folgt festgelegt:
1050,00 € je Automobil (1 + 2. Fahrer), ein Frühbucherrabatt von € 150,00 je Automobil (1.+2. Fahrer) wird davon abgezogen bei Nennung und Bezahlung bis zum 31.01.12.
200,00 € je weiterer Mitfahrer, für Kinder bis zum 16. Lebensjahr kostenlos (berechtigt zur Teilnahme an der Verpflegung und am Rahmenprogramm)
50,00 € Mannschaftsnennung
100,00 € je Gast pro Abendveranstaltung
In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.

Das Nenngeld beinhaltet je Team folgende Leistungen:
Komplette Veranstaltungsunterlagen wie Roadbook, Rallyeschild, Startnummern, Programmheft, Kontrollkarten, Essenbons, usw.
Festabende mit Buffet/Menüs und Getränken
Mittagessen mit Getränken am Freitag
Mittagsessen mit Getränken am Samstag
Kaffeepause am Freitag und Samstag
Sektempfang im Ziel
Veranstaltungsgeschenke
Fährkosten

Bezahlung und Erstattung des Nenngeldes
Nach Nennung erhält der Anmeldende eine Rechnung über das Nenngeld und allfällig gebuchte Zusatzleistungen. Grundsätzlich ist das Nenngeld nicht erstattungsfähig. Folgende Ausnahmen gelten:

6. Versicherung - Haftungsverzicht

Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderten Versicherungen ab. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von € 1.000.000 pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass der Veranstalter eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern der 1. Fahrer / 2. Fahrer oder eines der Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt.

Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug- Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

7. Startreihenfolge - Rallyeschild - Startnummern

Der Start zu jeder Etappe erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste startet zuerst. Der Veranstalter händigt jedem Team 1 Rallyeschild sowie 2 Startnummern aus. Das Rallyeschild muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne am Fahrzeug angebracht sein und darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Rallye auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein.

8. Kontrollkarten

Jedes Team erhält bei der Dokumentenabnahme Kontrollkarten, auf denen die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Kontrollkarten an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe des Teams, seine Kontrollkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in der Kontrollkarte per Hand einzutragen. Jegliche Berichtigung oder änderung der Kontrollkarten führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von dem zuständigen Sportwart bestätigt.

9. Verkehrsregeln

Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten.
Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft:
1. Verstoß = 5 Strafminuten,
2. Verstoß = 15 Strafminuten,
3. Verstoß = Wertungsverlust

Es ist den Teams unter Androhung des Wertungsausschlusses untersagt, unsportliches Verhalten jeder Art zu zeigen oder andere Teams absichtlich zu blockieren.

10. Start

Die Teams werden im Minutenabstand gestartet. Jede vom Team verschuldete Verspätung am Start bzw. Re-Start der Veranstaltung oder einer Sektion wird pro Minute Verspätung mit 2 Strafsekunden bestraft. Fahrzeuge mit mehr als 30 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen.

11. Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen

Alle Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie die Kontrollen der Wertungsprüfungen werden mit Kontrollschildern gekennzeichnet. Der Beginn der Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild auf gelbem Grund angezeigt.
In einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen, jedoch auf rotem Grund, gekennzeichnet. Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 30 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Kennzeichnung der Sportwarte erfolgt durch Warnwesten und Ausweistickets.

12. Zeitkontrolle (ZK) - Durchfahrtskontrolle (DK) - Ausfall

Zeitkontrollen
Bei den Zeitkontrollen tragen die zuständigen Sportwarte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute, in das Kontrollheft ein, sobald sie vom Teilnehmer übergeben wird. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll-Fahrzeit den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.

Beispiel:
Startzeit zum Abschnitt: 09:30 Uhr
Soll-Fahrzeit für den Abschnitt: 20 min.
Sollzeit für die Zeitkontrolle: 09:50 Uhr

In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach übergabe der Kontrollheft. Bei der gelben Hinweistafel kann die Soll-Ankunftszeit abgewartet werden. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute oder der ihr vorangehenden Minute entspricht.

Beispiel:
Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:50 Uhr
Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone frühestens bei 09:49 Uhr
Übergabe der Kontrollheft an den Sportwart zwischen 09:50.00 Uhr und 09:50.59 Uhr

Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:
für Verspätung: 2 Sekunden pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute
für zu frühe Ankunft: 10 Strafsekunden pro Minute oder Teil einer Minute

Durchfahrtskontrollen
Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen, deren Standorte im Streckenbuch angegeben sind, wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Hier übergibt das Team das Kontrollheft an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Das Auslassen einer DK wird mit 60 Strafsekunden gewertet.

Ausfall
Jeder Fahrer, der aus technischen Gründen Streckenteile auslässt oder sie nicht regulär beendet, wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das Feld zu finden und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen.
Um gewertet zu werden, muss das Fahrzeug aber in jedem Falle das Etappenziel bzw. Ziel der Veranstaltung anfahren.

13. Aufgabenstellung

Wertungsprüfungen (WP)
Bei den Wertungsprüfungen handelt es sich um Sollzeitprüfungen. Den Teilnehmern wird die Aufgabe gestellt, die Prüfungsstrecke in einer vorgegebenen Zeit zu absolvieren. Zugrunde liegt dabei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Im Allgemeinen finden die Wertungsprüfungen auf Straßen und Wegen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind. Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt gewertet: Jede 1/100 Sekunde überschreitung oder Unterschreitung der Ideal-/Sollzeit = 0,01 Strafpunkte.

Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h
Länge der Prüfung 5,1 km
Idealzeit: 6 min. 48 sec.
Gefahrene Zeit: 6 min. 59,10 sec. = 11,10 Strafsekunden
Gefahrene Zeit: 6 min. 31,30 sec. = 16,70 Strafsekunden

Für jeden Zeitmesspunkt wird eine Maximalzeit in Höhe von 20 Sekunden festgesetzt, die dann zur Wertung herangezogen wird, wenn der Teilnehmer eine Wertungsprüfung oder einen Teil davon nicht, nicht ordnungsgemäß oder außerhalb der Maximalzeit absolviert hat.

Ablauf einer Wertungsprüfung (WP)
Start: Vor jeder Wertungsprüfung befindet sich eine Zeitkontrolle. Nach Absolvierung der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der WP vor. In der Regel erfolgt der Start zur WP ca. 3 min. nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter der WP die Startzeit zur WP ein. Die Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus WP und Verbindungsetappe bis zur ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet. Die tatsächliche Startzeit für die Auswertung der WP wird allerdings erst beim Durchfahren der Lichtschranke genommen.
Ziel: Der Beginn des Zielbereiches einer WP ist durch das Schild "Karierte Flagge auf gelbem Grund" markiert. Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer haben sich dazu äußerst rechts zu halten. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich ist fliegend zu durchfahren. Das Ziel befindet sich ca. 50 m hinter dem gelben Schild und ist durch das Symbol "Karierte Flagge auf rotem Grund" gekennzeichnet. Im Abstand von ca. 100 Metern folgt dann das Hinweisschild "STOP auf rotem Grund" und zeigt das Ende der Wertungsprüfung an. Das Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem roten Stoppschild ist untersagt und wird mit 10 Strafsekunden bestraft.

14. Abnahme vor dem Start

Jedes teilnehmende Team muss sich am 10. Mai 2012 von 15:00 Uhr bis 19.00 Uhr oder am 11. Mai 2012 von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr zur Abnahme einfinden. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, usw.). Bei der Abnahme werden geprüft: Führerschein des Fahrers, Kraftfahrzeugschein, evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeug-Eigentümers, Versicherungsbestätigung, Kennzeichnung der Fahrzeuge: Startnummern, Rallyeschild.

15. Zusammenfassung der Strafen

Verspätung von mehr als 30 Minuten am Start/Re-Start der Rallye = Nichtzulassung zum Start
Berichtigung oder änderung in der Bordkarte ohne Bestätigung des Sportwartes = Wertungsverlust
3. Verkehrsverstoß = Wertungsausschluss
Unsportliches Verhalten, Behinderung von Teilnehmern = Wertungsausschluss
Nichtanfahren der letzten Zeitkontrolle einer Etappe = Wertungsverlust
Nutzung verbotener Hilfsmittel = Wertungsausschluss
1. Verkehrsverstoß: 300 Sekunden
2. Verkehrsverstoß: 900 Sekunden
Auslassen einer ZK oder DK: 60 Sekunden
Verspätung an einer ZK: 2 Sekunden pro Minute
Zu frühe Ankunft an einer ZK: 10 Sekunden pro Minute
Anhalten zwischen gelben Zielhinweisschild und Stopp-Schild: 10 Sekunden
Je 1/100 Sekunde Abweichung gegenüber der Sollzeit einer WP (Ziel- oder Zwischenzeitnahme): 0,01 Sekunde
Für jede nicht, nicht ordnungsgemäß oder außerhalb der Maximalzeit absolvierte WP oder Teil davon: 20 Sekunden

16. Wertung

Die Strafen werden in Sekunden ausgedrückt. Die Gesamtwertung wird durch Addition der verhängten Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die Klassenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafzeit nach Addition der drei besten Ergebnisse wird zum Sieger erklärt. Proteste sind nicht zugelassen.

17. Hilfsmittel

Die Verwendung von Laptops, Navigations- und GPS-Geräten ist verboten und führt zum Wertungsausschluss.

18. Preise

Gesamtklassement
1.-3. Platz

Damenwertung
Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpokal. Zum Damenpokal werden nur komplett weibliche Teams gewertet.

Klassenwertung
1.-3. Platz, bei weniger als 3 Fahrzeugen in einer Klasse nur der 1. Platz.

Mannschaftswertung
Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis

Die Vergabe weiterer Ehrenpreise, z.B. für Sonderwertungen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.